Hallo Zusamnmen,
Mal eine offizielle Stellungnahme vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Sehr geehrter Herr blabla,
für Ihre Email vom 14. Mai 2009, in der sie das Verfüttern von lebenden Mäusen an Schlangen oder andere Reptilien ansprechen, danke ich.
Das Tierschutzgesetz schützt jedes lebende Tier, d.h. auch die von Ihnen angesprochenen Futtertiere. §1 des Tierschutzgesetzes enthält den formulierten Grundsatz, dass der Mensch das Tier als Mitgeschöpf anerkennt und dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen hat.
Danach darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Ob ein vernünftiger Grund vorliegt, lebende Tiere zu verfüttern ist differenziert zu betrachten.Bequemlichkeit und/oder Schaulust können nicht als Rechtfertigung dienen.
Im Bereich des Tierschutzgesetzes sind die Länder für den Vollzug zuständig. Die zuständige Behörde muss daher im Einzelfall prüfen und entscheiden, ob die Voraussetzungen eines Straftatbestandes bzw. einer Ordnungswidrigkeit gegeben ist.
Das BMELV Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien füge ich zu Ihrer Information bei.