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#1

RE: Mietrecht - Schlange in Mietwohnung/Studentenheim

in Haltung 25.11.2006 14:25
von bob (gelöscht)
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Hallo,
ich bin neu hier, jedoch weiß ich schon das ich mir höchstwahrscheinlich eine kornnatter zulegen möchte.

ich habe jedoch noch ein sehr wichtiges problem.
erstmal, ich bin noch schüler und mache gerade meine abitur fertig .
im nächsten jahr werde ich in stuttgart studieren und werde dort auch wohnen dann.
hab mich aber noch nicht um eine wohnung gekümmert und werde das wohl auch erst in ein paar monaten machen.
jetzt zu meinem Problem:
Wie ist das derzeitige mietrecht angelegt?
Gilt eine Schlange als haustier?
oder besser gesagt. kann ich eine schlange in jede mietwohnung nehmen und der Vermieter "kann gar nichts dagegen machen??"
ich wüsste das nämlich schon gerne jetzt weil ich mir die schlange jetzt schon zulegen möchte ich aber wie gesagt nicht weiß ob ich die überhaupt in meiner in ferner zukunft habenden wohnung mitnehmen darf. weil wenn ich das nicht kann würde ich mir gar nicht erst eine holen. bzw. wenn es vom vermieter abhängt würde ich wohl oder über warten müssen.

und WIE SIEHT ES IN STUDENTENHEIMEN aus????? gibs da vorschrieften zur haltung von terrariumtieren oder allgemein haustieren?

zählt eine schlange überhaupt unter "haustier" oder "gehört es zur einrichtung"????


LOS IHR JURISTEN ODER SOLCHE DIES NOCH WERDEN WOLLEN. pfeifen


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#2

RE: Mietrecht - Schlange in Mietwohnung/Studentenheim

in Haltung 25.11.2006 16:25
von holgermac (gelöscht)
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hi bob,
wie es vom mietrecht her ist kann ich dir auch nicht sagen.aber im studentenwohnheim mußt du dich an die bestehnde ausordnung halten.wenn die besagt das tiere verboten sind ......

gruß holger


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#3

RE: Mietrecht - Schlange in Mietwohnung/Studentenheim

in Haltung 25.11.2006 17:14
von Carmen (gelöscht)
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Kornnattern, wie alle kleineren Nattern, zählen zu den Kleintieren, bzw. Käfigtieren, und bedürfen daher eigentlich keiner gesonderten Erlaubnis.
Ist wie mit Hamster, Wellensittich usw. (eben alles was unter Kleintiere fällt), die darf man in einer Wohnung immer halten, solange es in normalen Bahnen verläuft, und auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung ausgeschlossen wird.

Anders sieht es mit Riesen- und Giftschlangen aus - diese bedürfen einer Erlaubnis durch den Vermieter, weil sie nach dem Gesetz als potentiell gefährlich eingestuft werden.


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