Hallo Beatrice,
das Töten von (in diesem Fall) lebenden Mäusen mit Kohlensäure (die einzig zugelassene Methode) ist nur Leuten mit entsprechender Sachkenntnis und Ausbildung dafür vorbehalten und muss auch vet.med. überwacht sowie behördlich genehmigt werden - alle Anderen machen sich nach dem TierSchG strafbar.
Jedes Mal 30 von 40 töten zu müssen ist keine kleine Sache, deshalb würde ich mir diese Bezugsquelle nochmal gut überlegen...
Den größten Gefallen tust du dir sicher (so "günstig" wie deine Bezugsquelle auch sein mag), wenn du gleich fertiges Frostfutter kaufst - spart dir jede Menge Nerven und (sollte es ganz dumm laufen) Ärger mit 'den Oberen'.
Wenn du an deiner Bezugsquelle fest halten möchtest, dann musst du halt lebend verfüttern....
Du kannst ja mal 'spaßeshalber' bei Herrn Dinkel von frostfutter.de anrufen und ihn hierzu befragen - er wird dir die Sachlage dann genauestens erklären.
vlg.